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TRAGFÄHIGKEIT / BUSINESSPLAN

TRAGFÄHIGKEIT / BUSINESSPLAN

Haben Sie bereits einen Businessplan? Dieser ist nicht nur für Finanzierungsverhandlungen mit Banken oder die Beantragung von Zuschüssen erforderlich. Auch für Sie selbst stellt ein Businessplan ein hilfreiches Mittel dar, um Ihre Geschäftsidee in Plandaten und -zahlen umzusetzen und diese im Zeitablauf mit Ihrer tatsächlichen Geschäftsentwicklung abzugleichen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung Ihres Businessplans, plausibilisieren Ihre Zahlen und weisen Sie ggf. auf Unstimmigkeiten oder Lücken in Ihrem Plan hin.
Gründungszuschuss für Existenzgründer

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Existenzgründungen an die Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) gezahlt wird.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger (ALG II) besteht leider kein Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Sie können aber gem. § 29 Sozialgesetzbuch II ein so genanntes Einstiegsgeld beantragen, um sich hauptberuflich selbständig zu machen. Allerdings liegt die Gewährung dieses Einstiegsgeldes im Ermessen des Trägers der Grundsicherung ALG II.

Der Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger hat die Existenzgründungsförderung über die Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgelöst und ist in Deutschland inzwischen das wichtigste Instrument zur Förderung von Existenzgründungen. Er dient jedoch nicht der Finanzierung der Geschäftsidee des Existenzgründers, sondern soll ihm in der finanzschwachen Anfangsphase der Existenzgründung helfen, seinen Lebensunterhalt und die Sozialversicherungsbeiträge bestreiten zu können.

Ansprechpartner für den Gründungszuschuss ist die jeweils zuständige Agentur für Arbeit:

Agentur für Arbeit
Ingolstadt
Agentur für Arbeit
Geschäftstelle Eichstätt
Agentur für Arbeit
Geschäftstelle Pfaffenhofen
Agentur für Arbeit
Geschäftstelle Neuburg
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Weißenburger Str. 17
85072 Eichstätt
Münchener Vormarkt 12
85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
Längenmühlweg 24
86633 Neuburg
Tel: 01801 / 555111
Fax: 0841 / 9338999
Tel: 01801 / 555111
Fax: 08421 / 977999
Tel: 01801 / 555111
Fax: 08441 / 895899
Tel: 01801 / 555111
Fax: 08431 / 673199
Ingolstadt@arbeitsagentur.de Eichstaett@arbeitsagentur.de Pfaffenhofen@arbeitsagentur.de Neuburg@arbeitsagentur.de

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei als steuerlicher Berater in der Existenzgründungsphase und für die Erstellung Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Voraussetzung

1. Der Antrag auf Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der Existenzgründung bei der örtlichen Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

2. Der Existenzgründer bekommt von seinem Sachbearbeiter bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit verschiedene Formulare ausgehändigt, auf denen in der Regel das Datum der Antragstellung vermerkt ist. Unter diesen Formularen ist auch ein Formular zur Bescheinigung der Tragfähigkeit. Dieses muss der Existenzgründer nach einer Tragfähigkeitsanalyse seines Gründungskonzeptes von einer fachkundigen Stelle ausfüllen und unterzeichnen lassen. Fachkundige Stellen sind beispielsweise Steuerberater oder die IHK. Außerdem fordert die Bundesagentur für Arbeit von Existenzgründern einen Nachweis über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten kann die Agentur die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung auf die Existenzgründung anordnen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise Profiling- oder Existenzgründerkurse.

3. Der Existenzgründer muss sich mit dem Tragfähigkeitsformular an eine fachkundige Stelle wenden, um mit den Formularen, weiteren Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Umsatz- und Liquiditätsvorschau, Rentabilitätsvorschau etc.) und einem persönlichen Gespräch eine Bestätigung für seine persönliche und fachliche Eignung sowie die langfristige Tragfähigkeit seiner Existenzgründung zu erhalten.

Unsere Kanzlei führt hierzu beispielsweise – neben der Prüfung der eingereichten Unterlagen – ein längeres persönliches Gespräch mit Ihnen, in welchem

  • die Gründungsidee analysiert wird,
  • das Produktportfolio besprochen wird,
  • die allgemeine Marktsituation vor Ort besprochen wird,
  • die Anzahl und die Positionierung der Mitbewerber besprochen werden,
  • Alleinstellungsmerkmale des Existenzgründers herausgearbeitet werden,
  • Fragen nach Wegen des Marketings und der Kundenakquisition geklärt werden,
  • Kundenbindungsstrategien geklärt werden,
  • Möglichkeiten nach revolvierenden Anschlussaufträgen diskutiert werden,
  • benötigte Arbeitsstunden und die Arbeitsintensität geklärt werden,
  • marktübliche und zum Leben notwendige Honorarsätze berechnet werden.

Zudem erhalten Sie von uns natürlich alle steuerlichen Informationen rund um eine erfolgreiche Existenzgründung. Alle erarbeiteten Informationen fließen dann zusammen mit den Informationen aus den bereitgestellten Unterlagen in die Tragfähigkeitsanalyse ein.

4. Der Gründungszuschuss wird nur geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) hatte oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. Damit werden nur Personen unterstützt, die auch tatsächlich arbeitslos sind – und sei es nur für einen kurzen Zeitraum. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit wird also nicht gefördert. Eine Sonderregelung gilt jedoch bei eigener Kündigung: Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten über einen Zeitraum von drei Monaten keine Förderung. Diese Zeit entspricht normalerweise der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch freiwillige Arbeitsaufgabe selbst herbeiführen.

5. Der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) muss bei Aufnahme der Selbständigkeit noch mindestens 150 Tage währen.

6. Die aufzunehmende Tätigkeit muss sowohl selbständig, als auch hauptberuflich ausgeübt werden. Damit werden nur Gründungen gefördert, die einen Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche aufweisen. So kann der frisch gebackene Chef zur Unterstützung seiner anfangs recht dünnen finanziellen Lage auch noch einem Nebenjob nachgehen.

7. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits früher eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde und nach Beendigung dieser Förderung keine 24 Monate vergangen sind. Zudem erlischt der Anspruch ab dem Monat, in dem Gründer das 65. Lebensjahr vollendet.

8. Das ausgefüllte Formular und die Tragfähigkeitsbescheinigung ermöglichen es dem Existenzgründer wieder zur Bundesagentur für Arbeit zu gehen und dort die Antragstellung abzuschließen.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei als steuerlicher Berater in der Existenzgründungsphase und für die Erstellung Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung und Ihres Business Plans zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Dauer der Gründungsförderung

Der Gründungszuschuss wird von der Agentur für Arbeit monatlich ausgezahlt. Die Förderdauer beträgt maximal 15 Monate. Nach diesen 15 Monaten wird der Gründungszuschuss eingestellt. Der Existenzgründer sollte daher spätestens zu diesem Zeitpunkt finanziell auf eigenen Füßen stehen.

Der Gründungszuschuss wird jedoch nicht von Anfang an für 15 Monate ausgezahlt. Vielmehr teilen sich die 15 Monate in zwei Phasen.

Die erste Phase dauert 6 Monate und beinhaltet zwei Zahlungskomponenten. Als erste Komponente erhalten Existenzgründer einen Gründungszuschuss für sechs Monate in Höhe des individuellen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Dieses dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Als zweite Komponente erhalten Existenzgründer von der Agentur für Arbeit zusätzlich eine Pauschale in Höhe von monatlich 300 Euro, die für die Sozialversicherung verwendet werden soll. Diese Pauschale gibt Existenzgründern die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Innerhalb der 6 Monate der ersten Förderphase erhält der Gründer also in der Summe 1.800 Euro zzgl. seines bisherigen Arbeitslosengeldes I.

In der zweiten Phase der Förderung wird – nach erneuter Prüfung der hauptberuflichen Geschäftstätigkeit als Ermessensleistung durch die Agentur für Arbeit – für weitere neun Monate nur noch die Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt. Voraussetzung ist, dass inzwischen eine intensive und hauptberufliche Geschäftstätigkeit aufgebaut wurde und dies vom Gründer auch belegt werden kann. Als Belege können beispielsweise Finanzbuchhaltungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWAs), jährliche Gewinnermittlungen, Umsatzstatistiken und Kopien von Vertragsabschlüssen für Auftragseingänge dienen.

Die Bundesagentur für Arbeit kann im Falle einer plausiblen Darlegung der intensiven hauptberuflichen Selbständigkeit für weitere 9 Monate die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro gewähren. Daraus ergeben sich für diese Zeit weitere 2.700 Euro nicht rückzahlbarer Fördermittel. Arbeitslosengeld-Zahlungen entfallen ab diesem Zeitraum.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei als steuerlicher Berater in der Existenzgründungsphase und für die Erstellung Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung und Ihres Business Plans zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Mit jedem Tag, an dem der Gründungszuschuss gewährt wird, verringert sich für den Existenzgründer der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl der Tage, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.

Ein vor Gründung bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verbraucht sich also während der Selbständigkeit. Dies stellt für den Existenzgründer ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko dar. Wir empfehlen, sich aus den Mitteln des Gründungszuschusses freiwillig in der Arbeitslosenversicherung des Bundes zu versichern. Damit wird dem „Verbrauch“ des Arbeitslosengeldanspruchs während des Gründungszuschusses entgegen gewirkt. Die Arbeitslosenversicherung dient damit als finanzielle Sicherheit für eine evtl. gescheiterte Existenzgründung.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei als steuerlicher Berater in der Existenzgründungsphase und für die Erstellung Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung und Ihres Business Plans zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Gründungszuschuss steuerfrei

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG) und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Letzteres bedeutet, dass der Steuersatz für die anderen Einkünfte, die der Existenzgründer in der Zeit des Bezuges des Gründungszuschusses erwirtschaftet, nicht steigt.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei als steuerlicher Berater in der Existenzgründungsphase und für die Erstellung Ihrer Tragfähigkeitsbescheinigung und Ihres Business Plans zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Businessplan

Bei einer Existenzgründung steht der zukünftige Unternehmer vor der Frage, ob er sofort mit dem Aufbau seines Unternehmens beginnen soll, oder ob er zuvor Zeit für die Erstellung eines Businessplans aufwenden soll. Ein Businessplan sollte nur erstellt werden, wenn dies wirklich nötig ist.

Ein Businessplan hat jedoch auch Vorteile für den Existenzgründer.

1. Die Erstellung eines Businessplanes kann beispielsweise Voraussetzung für eine Fremdfinanzierung oder die Gewinnung von Eigenkapitalgebern sein. In Deutschland fordern Kapitalgeber, egal ob Bank oder Venture-Capital-Gesellschaft, für die Finanzierung eines Unternehmens in der Regel einen Businessplan. Mit seiner Hilfe können die Banken und sonstigen Kapitalgeber die Risiken und das Potential einer Unternehmung besser einschätzen. Zudem ist es ihnen mit dem Businessplan möglich zu beurteilen, ob der Existenzgründer das Marktumfeld, seine Chancen und Risiken, die Wettbewerber, sein Produkt und den Kapitalbedarf realistisch einschätzt.

2. Ein Businessplan dient jedoch auch der Planung und Kontrolle, des Fortschritts und der Zielerreichung der Existenzgründung. In der Existenzgründungsphase, die durchaus 3 Jahre und länger dauern kann, haben Existenzgründer alle Hände voll zu tun, damit sie ihr Produkt und ihr Unternehmen ans Laufen bringen. Damit sie sich bei der Bearbeitung der zahlreichen Aufgaben während ihrer Existenzgründung nicht verzetteln, definiert der Businessplan ihr Vorgehen. Der Existenzgründer gibt sich selbst mit dem Businessplan eine Vorschau auf die kommenden Monate. Er stellt ein Planzahlenwerk auf, das seinen Anspruch an sich und sein Unternehmen definiert. Diese Plan-Zahlen können später mit realisierten Ist-Zahlen vergleichen werden.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei in der Existenzgründungsphase und bei der Erstellung Ihres Business Planes beratend zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Gliederung eines Businessplans

Ein Businessplan gibt einen detaillierten Überblick über die geplante Existenzgründung. Dabei werden alle Chancen und Risiken klar und allgemeinverständlich dargestellt. Der Businessplan beschreibt dabei zunächst die Geschäftsidee. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse einer Marktanalyse sowie das strategische Vorgehen bei der Realisierung der Existenzgründung, der Kundengewinnung, der Marktdurchdringung sowie die verschiedenen Absatzwege dargestellt. Nicht zuletzt enthält der Businessplan ein detailliertes Zahlenwerk, mit dem der Existenzgründer seinen Kapitalbedarf abschätzt, eine Liquiditäts- und Rentabilitätsanalyse für mindestens 3 Jahre vornimmt und schließlich eine Aussage auf zu erwartende Gewinne trifft. Durch die Darstellung der geplanten Kosten und Erlöse kann auch abgeschätzt werden, ob die Gründungsidee langfristig tragfähig ist.

Neben der Rentabilitätsanalyse hat dabei insbesondere die Marktanalyse eine zentrale Bedeutung im Businessplan. Die Analyse der potenziellen Zielkunden, der Konkurrenten, der Konkurrenzprodukte und der zu erwartenden Verkaufserlöse ist besonders wichtig.

Bei allen Zahlen darf nicht vergessen werden, dass die Erstellung eines Businessplanes vielen Existenzgründern hilft, tiefere Kenntnisse der Branche, der Absatzwege, des Marktes und der Konkurrenzprodukte zu gewinnen. Den potenziellen Kunden und Kapitalgebern gegenüber macht sich diese Detailkenntnis als kompetentes Auftreten bemerkbar.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei in der Existenzgründungsphase und bei der Erstellung Ihres Businessplanes beratend zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Vorlagen für den Businessplan

Natürlich gibt es Vorlagen für Businesspläne. Gerne können wir Ihnen hierbei weiterhelfen. Eine solche Vorlage erspart Ihnen zwar nicht die Arbeit, Ihren eigenen Businessplan zu erstellen. Sie gibt aber ein inneres Gerüst und eine gewisse Anleitung, wie ein Businessplan erstellt werden sollte. Die von uns zur Verfügung gestellte Businessplanvorlage enthält eine Gliederungsstruktur, in die Sie Ihre Ausführungen einfach und mit weniger Zeitaufwand eintragen können.

Die ebenfalls von uns zur Verfügung gestellten Tabellen können Sie mit Planzahlen füllen und so Ihren Liquiditäts- und Kapitalbedarfsplan sowie die Gewinn und Verlustrechnung erstellen. Die Tabellen können wiederum in Ihre Businessplanvorlage eingebunden werden.

Gerne steht Ihnen unsere Steuerkanzlei im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung bei der Erstellung Ihres Businessplanes beratend zur Seite. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.