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Betriebliche Versicherungen

Versicherungen für Existenzgründer

„Es ist besser, eine Versicherung zu haben und nicht zu brauchen, als eine Versicherung zu brauchen und nicht zu haben“. Betriebliche Versicherungen dienen dazu, Ihre unternehmerischen Risiken abzudecken und Ihr Privatvermögen zu schützen. Unser Netzwerk an Versicherungsexperten unterstützt Sie bei der Auswahl Ihrer erforderlichen Versicherungen, ohne Sie zu „über-versichern“. Gerne stellen wir für Sie die erforderlichen Kontakte her.
Betriebliche Versicherungen

Betriebliche Versicherungen sollen finanzielle Nachteile abmildern. Gerade Existenzgründer vernachlässigen gerne die Risiken, die durch die Schädigung durch andere Personen, bei Schadensfällen aus ihrer eigenen Tätigkeit oder durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen können, um Beiträge in der finanzschwachen Gründungsphase zu vermeiden.

Folgende Risiken können versichert werden:

  • Schäden, die Dritten durch die selbständige Tätigkeit des Existenzgründers entstehen
  • Schäden am Sachvermögen des Betriebes des Existenzgründers
  • Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden
  • Schäden von Beschäftigten des Betriebes
  • die persönliche Absicherung des Existenzgründers

Vor dem Abschluss von betrieblichen Versicherungen sollte man sich jedoch genau überlegen, welche Schäden am Unternehmen auftreten könnten bzw. welche Schäden anderen Personen durch den Betrieb des Unternehmens entstehen können. Zudem sollte überprüft werden, wie hoch das Risiko einer Existenzgefährdung für das Unternehmen durch einen auftretenden Schaden ist.

Zur Grundausstattung eines betrieblichen Versicherungsschutzes gehören:

  • Haftpflichtversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Firmenrechtschutz
  • Sachversicherungen

Zur Absicherung des Existenzgründers gehören zudem mindestens folgende Versicherungen:

  • freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
  • freiwillige Rentenversicherung
  • freiwillige Arbeitslosenversicherung
  • freiwillige Unfallversicherung

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung teilt sich in zwei Bereiche:

1. Betriebs-Haftpflichtversicherung

Der Existenzgründer haftet für alle Schäden, die durch seinen Betrieb bzw. die Mitarbeiter seines Betriebs verursacht werden. Diese Haftungspflicht lässt sich weder einschränken noch ihrer Höhe nach begrenzen. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung erwägen.

Nicht alle Unternehmen benötigen jedoch den gleichen Versicherungsschutz. Spezielle Risiken müssen im Vertrag genau festgelegt werden. Um sicherzugehen, dass auch wirklich alle für den Betrieb relevanten Risiken abgesichert sind, sollte ein Existenzgründer seine betrieblichen Risiken zunächst erfassen und beschreiben. Eine solche Liste dient dann als Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit dem Versicherungsunternehmen.

2. Produkt-Haftpflichtversicherung

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung kann in Einzelfällen eine Produkthaftpflichtversicherung – als Ergänzung – ratsam sein. Ein Versicherungsschutz für Produkthaftpflichtschäden ist bei vielen Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten. Die Notwendigkeit für eine Produkt-Haftpflichtversicherung besteht allerdings nur, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden an Personen oder Sachen entstehen können. Entstehende Vermögensschäden sind jedoch nicht eingeschlossen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Falls der Betriebsablauf eines Unternehmens durch Sachschäden unterbrochen werden muss, entsteht durch die anschließenden Einnahmeausfälle und die fortlaufenden Betriebskosten ein Vermögensschaden. Hiergegen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung wirken. Versichert sind hierbei z.B. laufende Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes. Das Unternehmen wird durch die Betriebsunterbrechungs-Versicherung also finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird üblicherweise mit den entsprechenden Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gekoppelt.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Firmenrechtschutzversicherung

Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung ist vor allem dann interessant, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Durch eine Firmenrechtschutzversicherung können die Kosten für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht abgesichert werden. In der ersten Instanz solcher Prozesse zahlt jede der Parteien die Hälfte der Anwalts- und Gerichtskosten – unabhängig davon, wer gewinnt.

Auch bei Streitigkeiten über gemietete Geschäftsräume kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Manche Versicherer bieten Kombinationen aus Privat- und Firmenrechtsschutz an. Diese Versicherungen sind vor allem für Existenzgründer oft günstiger als zwei separate Verträge.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Sachversicherungen

Durch den Abschluss einer Sachversicherung können Betriebseinrichtung und alle Warenvorräte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel und auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsch oder Überschwemmungen versichert werden. Existenzbedrohende Schäden können so vermieden werden.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Freiwillige Krankenversicherung

Die Krankenversicherung kann vom Existenzgründer frei gewählt werden. Er kann sich also entweder für eine private Krankenversicherung oder – bei Erfüllung von Vorversicherungszeiten – für eine freiwillig gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Welche Versicherung für den Existenzgründer vorteilhafter ist, hängt in erster Linie von seinen persönlichen Lebensumständen und Vorerkrankungen ab. Als Bemessungsgrundlage dient u.U. auch der Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit, allerdings ohne die Sozialversicherungspauschale. Zu dieser Bemessungsgrundlage rechnet der Gesetzgeber die erzielten Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit. Somit hängt die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags zum einen von der Summe aus Arbeitslosengeld und erzieltem Gewinn ab. Zum anderen ist die monatliche Versicherungsbelastung jedoch auch davon abhängig, welchen Beitragssatz die jeweilige Krankenkasse erhebt. Dieser kann zwischen den gesetzlichen und den privaten Versicherungen variieren. Die Krankenkassen bieten für Existenzgründer zudem einen Mindestbetrag an, der Existenzgründern den Einstieg erleichtern soll.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Freiwillige Rentenversicherung

Rentenversicherungspflicht besteht nur für diejenigen Existenzgründer, die bestimmten Berufszweigen nachgehen, wie z. B. Handwerker oder Pflegepersonen. Alle anderen Existenzgründer können auf Antrag freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen will, kann seine Altersvorsorge durch individuelle Vorsorgearten gestalten. Manche dieser Vorsorgevarianten sind zudem steuerlich gefördert.

Insgesamt sollten Existenzgründer strikt darauf achten, kontinuierlich Vorsorge fürs Alter zu betreiben. Sich allein auf das Substanz- oder Ertragsvermögen seines Unternehmens zu verlassen, ist auf Dauer sehr risikoreich.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.

Freiwillige Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Seit dem 1. Februar 2006 können sich Selbständige bei Existenzneugründung freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Zu beachten ist dabei aber die einmonatige Antragsfrist (nach Aufnahme der selbständigen Beschäftigung). Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 01801 / 555 111 können Existenzgründer Kontakt zur jeweils für sie zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen und sich selbst gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Jeder Tag, an dem der Gründungszuschuss gewährt wird, verringert für den Existenzgründer den Zeitraum mit Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Ein vor Gründung bestehender Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verbraucht sich damit kontinuierlich während der Selbständigkeit. Dies stellt für den Existenzgründer ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko dar.

Unsere Kanzlei empfiehlt in jedem Falle, sich entweder aus den Mitteln des Gründungszuschusses oder aus seinen Umsätzen freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung des Bundes zu versichern und damit den „Verbrauch“ des Arbeitslosengeldanspruchs ausgleichen. Die Arbeitslosenversicherung dient in diesem Fall als finanzielle Sicherheit für die Zeit nach einer evtl. gescheiterten der Selbständigkeit.

Auch Unfallrisiken unterschätzen viele Existenzgründer. Gerade in der hektischen Zeit der Gründungsphase, in der ein Existenzgründer viele Dinge auf einmal tun muss und eigentlich stets im Stress ist, sollte nicht auf eine Unfallversicherung verzichtet werden.

Die gesetzliche (Berufsgenossenschaft) und/oder private Unfall-Versicherung stellt also einen wichtigen Bestandteil der Versicherungen von Existenzgründern dar. Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung zahlen, wenn durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Unternehmer oder Freiberufler sind in der Regel nicht pflichtversichert. Jeder Existenzgründer kann sich aber bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichern lassen. Wichtig ist, dass der Existenzgründer sich in der Berufsgenossenschaft versichern lässt, die für seine gewerbliche Branche zuständig ist.

Gerne besprechen wir mit Ihnen im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung die Vor- und Nachteile verschiedener Absicherungen. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 885 406-0.