Hier profitieren Sie von den übergreifenden Kompetenzen unseres Teams
Brauche ich Kapital ?
Die Basis für Ihren Geschäftserfolg ist u.a. eine solide Finanzierung Ihrer Gründungsvorhaben. Einer der gröbsten Fehler bei der Gründungsfinanzierung ist die ungenaue Ermittlung des eigentlichen Kapitalbedarfes. Während der Auflistung werden wichtige Kostenblöcke oft übersehen, was mittelfristig zu Liquiditätsengpässe führt. Bei der Erhebung des Kapitalbedarfes unterscheidet man zwischen langfristigem und kurzfristigem Bedarf.
Am Besten beginnen Sie bei Ihrer Aufstellung der notwenigen Geldmenge mit der Analyse Ihrer Investitionen. Was benötigen Sie an Maschinen und Fahrzeugen? Müssen Sie eine Immobilie ankaufen? Der kurzfristige Kapitalbedarf – Geld für den Betrieb. Der kurzfristige Bedarf entsteht durch den Bedarf an Betriebsmitteln. Produktionsbetriebe benötigen Material, aus dem Waren hergestellt werden können. Die Kosten für deren Anschaffung müssen natürlich mitberücksichtigt werden. Aber auch reine Dienstleistungsunternehmen benötigen flüssige Mittel, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können – laufende Kosten für z.B. Kommunikationsmittel, Personal oder Marketing, die anfangs nicht durch generierte Umsätze gedeckt werden können.
zurückEigenkapital
Zur Existenzgründung steht dem Existenzgründer nicht nur der Gründungszuschuss zur Verfügung, sondern auch Beratungszuschüsse oder Existenzgründerdarlehen.
Die Bundesländer, der Bund und die Europäische Union haben gerade für Existenzgründer eine umfangreiche Palette an zinsgünstigen Gründerdarlehen zur Verfügung gestellt. Allerdings ist nach meiner bisherigen Erfahrung die Beantragung in den meisten Fällen recht schwierig. Existenzgründerdarlehen müssen bei der Hausbank des Gründers beantragt werden. Diese prüft den Antrag (inkl. des dazu nötigen Businessplanes) und lehnt ihn ab oder leitet den Antrag entsprechend an die Förderbank weiter. Da Hausbanken für diese Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten, sind sie in der Regel auch nicht an einer derartigen Darlehensaufnahme durch den Existenzgründer interessiert.
Lassen Sie sich unbedingt zur optimalen Nutzung derartiger Fördermittel beraten. So können Sie gerade in der Startphase Ihres Unternehmens eine Menge Geld sparen.
zurückFremdkapital
Zur Existenzgründung können nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragt werden. Das sind im Wesentlichen der Gründungszuschuss. Aber auch der Beratungszuschuss des ESF, das von der KfW Bank geförderte Gründercoaching, kann beantragt werden. Der Existenzgründer sollte die Entscheidung jedoch nicht nur aufgrund der zu erwartenden Gelder fällen.
Lassen Sie sich unbedingt zur optimalen Nutzung derartiger Fördermittel beraten. So können Sie gerade in der Startphase Ihres Unternehmens eine Menge Geld sparen.
zurückExistenzgründungskredite
Auch Jahre nach der eigentlichen Existenzgründung kann der Unternehmer staatliche Subventionen nutzen, um seinen Gewinn zu minimieren und somit Steuern zu sparen. Außl;erdem werden getätigte Investitionen nach Antragstellung bezuschusst.
Investitionszulage, Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag zur Förderung von KMU, Investitionszuschuss, ERP-Beteiligungsprogramm, ERP-Innovationsprogramm etc.
Hinsichtlich der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt beraten lassen.
zurückZuschüsse
Gründungszuschuss - Seit dem 01.08.2006 gibt es für Existenzgründer den so genannten Gründungszuschuss. Dieses Förderinstrument ersetzt den Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) sowie das Überbrückungsgeld. Wie hoch ist der Zuschuss? Der Existenzgründer erhält nach Antragstellung und ausführlicher Prüfung für 9 Monate zunächst sein Arbeitslosengeld I weiter und zusätzlich 300 EUR. Danach kann auf Antrag für weitere 6 Monate ein Zuschuss von 300 EUR gewährt werden, allerdings ohne das bisher ausgezahlte Arbeitslosengeld (also insgesamt in den 6 Monaten 1.800 EUR)
Habe ich nach der Selbständigkeit noch Anspruch auf ALG I? Der neue Gründungszuschuss führt zu einem Verlust/Verbrauch des Arbeitslosengeldanspruchs während der Selbständigkeit. Sobald der Unternehmer sein Gewerbe wieder aufgibt, kann er nur noch den verbleibenden ALG I - Anspruch abrufen.
zurückVoraussetzungen für den Gründungszuschuss
Der künftige Existenzgründer muss bei Antragstellung mindestens 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Innerhalb der letzten beiden Jahren darf kein Überbrückungsgeld oder der Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) gezahlt worden sein.
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