Finanzierung

Brauche ich Kapital?

Für einen Existenzgründer ist der Kapitalbedarf der zukünftigen Unternehmung oft schwer einzuschätzen. Viele Faktoren spielen eine Rolle, die im Vorfeld nicht leicht zu überblicken sind. Trotzdem ist eine solide Kapitalabschätzung unerlässlich, denn unterschätzt der Existenzgründer seinen Kapitalbedarf, können besonders in der Anfangsphase Liquiditätsengpässe auftreten, die die Unternehmung möglicherweise gefährden.
Nur wenige Existenzgründungen kommen ganz ohne betrieblich einzusetzendes Kapital aus. Deshalb ist es wichtig, realistisch einzuschätzen, welche Kosten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb der Unternehmung anfallen und in welchem Zeitraum. Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs ist daher nach kurz-, mittel- und langfristigem Kapitalbedarf zu unterscheiden.
Besonders kapitalintensiv sind Unternehmungen produzierender Gewerbe- und Industriezweige. Hier müssen Betriebsmittel, Maschinen oder Fahrzeuge angeschafft werden, evtl. auch eine Immobilie gekauft oder angemietet werden. Auch Waren sowie Rohmaterialien, aus denen Produkte hergestellt werden sollen, müssen in ausreichenden Mengen vorgehalten werden.
Aber auch bei der Gründung eines reinen Dienstleistungsunternehmens entsteht Kapitalbedarf, der in den ersten Monaten oft nicht aus den laufenden Umsätzen generiert werden kann. Dies betrifft vor allem Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb wie z. B. für Kommunikationsmittel, Personal oder Werbung.
Ein genauer Kapitalbedarfsplan und eine detaillierte Liquiditätsanalyse stehen daher für jeden Existenzgründer an erster Stelle, wenn es darum geht, eine Existenzgründung nicht bereits in der Anfangsphase durch finanzielle Engpässe gefährden zu wollen.
Existenzgründer sollten deshalb eine realistische Einschätzung treffen, welche Anschaffungen notwendig sind und ab welchem Zeitpunkt laufende Kosten aus den Umsätzen bestritten werden können. Mögliche Kostenfaktoren sind:

  • IT-Systeme (Computer, Monitore, Server, Netzwerke, Kopierer, Drucker, Scanner, Telefonsysteme etc.)
  • IT-Software (handelsübliche Office-Software, Spezialsoftware etc.)
  • Pkws, Lkws
  • Büroausstattungen, Büroeinrichtungen
  • Betriebsmittel (Briefpapier, Visitenkarten, Bürogeräte etc.)
  • Laufende Mietzahlungen für Büros
  • Laufende Leasinggebühren für Betriebsmittel
  • Ausgaben für Warenbevorratung
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht etc.)
  • Regelmäßige und unregelmäßige Steuerzahlungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer etc.)

Eine realistische Einschätzung bedeutet nicht nur, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen. Einige Anschaffungen können auch verschoben und damit der Kapitalbedarf gestreckt werden. Bedenken Sie genau, ob Sie Büroausstattung oder bestimmte Geräte sofort und von Anfang an benötigen. Wir beraten Sie auch gerne, wie Sie zunächst Kosten sparen können und nach und nach Ihre Ausstattung mit Ihrem geschäftlichen Erfolg mitwachsen lassen können. So bleibt in der Anfangsphase mehr Kapital für notwendige Anschaffungen und für Sie zum Leben.
Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung bei Existenzgründungen und bei der Erstellung von Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplänen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan.
Eng verbunden mit der Kapitalbedarfsanalyse steht auch die Festsetzung Ihres individuellen Stundensatzes, den Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Viele Existenzgründer unterschätzen den Betrag, der nötig ist, um laufende Kosten, betriebliche Anschaffungen und die private Lebenshaltung zu finanzieren. Auf Wunsch erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Stundensatz, der realistisch ist und der der Marktnachfrage entspricht.
Wir planen mit Ihnen auch in steuerlicher Sicht vorausschauend, so dass die bei Existenzgründern oftmals schwankenden Steuerzahlungen nicht zu einer Liquiditätsfalle werden.

Im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung berät unser Team von der Kanzlei Schabmüller & Dr. Lösel Sie gerne zu Fragen rund um Ihren Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0.

Eigenkapital

Nachdem der Kapitalbedarf für die Unternehmung ermittelt ist, stellt sich die Frage nach der Quelle der Finanzmittel. Viele Existenzgründer bevorzugen eine Finanzierung ihrer Existenzgründung aus eigenen – bereits vorhandenen und angesparten – Mitteln. Diese Form der Eigenkapital-Finanzierung ist beliebt, weil sie den Existenzgründer nicht an staatliche oder behördliche Auflagen oder Kreditverträge von Banken bindet und – im Ernstfall – keine Folgewirkungen (dauerhafte Zinsbelastungen, Kapitalrückforderungen etc.) für den Existenzgründer nach sich zieht.
Existenzgründer, deren Anlaufinvestitionen überschaubar sind und die sich die geringen Investitionskosten aus eigenen Mitteln leisten können, verzichten daher in der Regel auf fremde Finanzmittel (Fremdkapital) und bleiben somit flexibler. So belasten in finanziellen Engpässen oder bei schwankender Ertragslage keine Finanzverpflichtungen aus Fremdkapital die Liquidität.
Viele Anschaffungen lassen sich relativ leicht realisieren, indem man private Gegenstände betrieblich widmet: Zum Beispiel könnte ein etwas älterer, privater Computer für die erste Zeit der Existenzgründung genutzt werden. Auch ein neues Fahrzeug muss nicht immer sofort angeschafft werden. Für den Anfang kann der Existenzgründer vielleicht auch den Privat-Pkw, das Auto des Partners oder gar öffentliche Verkehrsmittel für Kundenbesuche nutzen. Auch die Anmietung von Büroräumlichkeiten kann, vor allem bei Einzelunternehmungen, oft eingespart werden und das Unternehmen vorerst in der Privatwohnung gegründet werden. Hierzu sollten Sie vor Existenzgründung unbedingt den Rat eines Steuerberaters einholen!
Die Nutzung privater Gegenstände als Betriebsmittel bietet einen doppelten Vorteil: Erstens entfallen zu Anfang die Anschaffungskosten. Eine spätere Anschaffung kann dann besser an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, der sich oft erst im Arbeitsprozess ergibt. Zweitens werden so bereits vorhandene Privatgegenstände intensiver genutzt. Deren Zeitwert kann dann oftmals auch steuerlich abgeschrieben werden. So bleibt – ohne Liquiditätsabfluss – ein größerer Teil des Anlaufgewinns steuerfrei.
Jede Existenzgründung hat ihre eigenen Erfordernisse und verlangt unterschiedliche Arbeitsmittel und Planung. Der Kapitalbedarfsplan ist von Unternehmensgründung zu Unternehmensgründung verschieden.

Im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung berät unser Team von der Kanzlei Schabmüller & Dr. Lösel Sie gerne zu Fragen rund um Ihre Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan und zeigt Ihnen Wege, wie Sie mit Ihrem Eigenkapital möglichst günstig wirtschaften können. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0.

Fremdkapital

In einigen Branchen ist eine höhere Anfangsinvestition notwendig: Gerade dann, wenn im Falle von Handelsunternehmungen größere Warenbestände angeschafft werden müssen oder bei der Gründung eines Produktionsunternehmens umfangreiche Kosten für Produktionsmittel entstehen, benötigen Existenzgründer größere Kapitalsummen und Eigenkapitalmittel reichen oftmals nicht aus. In diesen Fällen muss die Gesamtfinanzierungstruktur aus einem Mix aus verschiedenen Quellen bestehen.
Bei der Finanzierung durch Fremdkapital ist zu beachten: Kredite müssen zurückgezahlt werden und es fallen Zinsen und Kreditkosten an. Nur wenige Institutionen gewähren nicht rückzahlbare Zuschüsse, die noch dazu an enge Voraussetzungen gebunden sind (z. B. Gründungszuschuss).

Im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung berät unser Team von der Kanzlei Schabmüller & Dr. Lösel Sie gerne zu Fragen rund um Ihren Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0.

Existenzgründungskredite

Sparkassen, Geschäftsbanken und Förderbanken stellen eine Reihe von Existenzgründungskrediten zur Verfügung, die sehr spezifisch auf unterschiedliche Bedürfnisse von Existenzgründern zugeschnitten sind.
Allerdings eignen sich die spezifischen Kredite der entsprechenden Institutionen nicht für jede Unternehmung: Besonders Geschäftsbanken fordern oft ein Mindest-Kreditvolumen, das nicht jeder Existenzgründer benötigt oder bedienen kann. Auch die Haftungsbedingungen für geschäftliche Kredite sind verschärft worden. Generell gilt, je beschränkter eine zu gründende Gesellschaft haftet, desto höher sind die Sicherungsanforderungen der Banken bzw. die Sicherheitsleistungen für einen Geschäftskredit.
Bei der Ausstattung eines Unternehmens mit Fremdkapital sollte ein Existenzgründer unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen. Nicht alle Kosten, die durch die verschiedenen Modelle der Fremdfinanzierung entstehen, werden vom Finanzamt vollumfänglich anerkannt. Damit Kreditzinsen steuerlich abzugsfähig sind, muss der Existenzgründer bereits in der Planungsphase das richtige Finanzierungsmodell wählen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie daher gerne bei Ihren Gesprächen mit den Banken und achtet hierbei auf die optimale Gestaltung zur Minimierung Ihrer Steuerzahlungen.

Im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung berät unser Team von der Kanzlei Schabmüller & Dr. Lösel Sie gerne zu Fragen rund um Ihren Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0.

Staatliche Förderung

Sowohl der Bund als auch die europäische Union und einige Bundesländer bieten in bestimmten Programmen Förderungen in Form von Krediten oder Zuschüssen für Existenzgründungen oder junge Unternehmen. Diese Förderungen sind an sehr enge Bedingungen geknüpft und gelten in den meisten Fällen für Unternehmen mit hohen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Für eine derartige Förderung besteht zumeist kein Rechtsanspruch – zur Erlangung der Unterstützung sind umfangreiche Förderanträge notwendig und die Zusage liegt meist im Ermessen des Bearbeiters.
Daher sind staatliche Förderprogramme für viele Existenzgründer ungeeignet, da die Bearbeitungszeiten oft sehr lang sind und die Tätigkeit des Unternehmens zum Teil erst mit der Zusage aufgenommen werden darf.
Wesentlich beliebter hingegen ist der Gründungszuschuss, den die Agentur für Arbeit vergibt.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm, das bei der Agentur für Arbeit beantragt werden kann. Die Vergabe des Gründungszuschusses ist an einige Bedingungen geknüpft:
Als Voraussetzung für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit ein ausführliches Gutachten einer Expertenstelle, die das Gründungsvorhaben auf dauerhafte Tragfähigkeit hin überprüft und bewertet.
Unsere Kanzlei ist als sogenannte fachkundige Stelle auf die Erstellung solcher Tragfähigkeitsanalysen und -gutachten spezialisiert. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir den von der Agentur geforderten Liquiditäts- und Rentabilitätsplan und prüfen für Ihre Existenzgründung das Marktumfeld und die Erfolgschancen. So erkennen Sie bereits im Vorfeld Stärken und Schwächen Ihres Konzeptes. Wir können gemeinsam Risiken abschätzen und minimieren, damit Sie mit Ihrer Unternehmung einen guten Start in den Markt erreichen und die schwierigen ersten Monate und Jahre erfolgreich meistern.
Neben den fachlichen Kenntnissen und persönlichen Fähigkeiten, die im Gutachten für die Agentur für Arbeit überprüft und gegebenenfalls bestätigt werden, ist der Gründungszuschuss an diverse weitere persönliche Voraussetzungen des Existenzgründers gebunden.
Der Existenzgründer muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Eine Antragstellung ist also nur möglich, wenn Sie von der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein übergangsloser Wechsel aus einer Beschäftigung in die Selbständigkeit wird demnach von der Agentur für Arbeit nicht unterstützt. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass Sie eine absehbare Arbeitslosigkeit der Agentur für Arbeit sofort – also spätestens am Tag der schriftlichen Kündigung - melden müssen, sonst droht eine Sperre des Arbeitslosengeldes und damit eine Verzögerung bis zum Eintreten der Förderfähigkeit durch den Gründungszuschuss. Vom Gründungszuschuss ausgeschlossen sind Antragsteller, die in den vergangenen 24 Monaten bereits einen Existenzgründungszuschuss erhalten haben oder die im Monat der Antragstellung das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Der Gründungszuschuss bietet eine finanzielle Absicherung des Existenzgründers in der Anfangsphase und erlaubt ihm somit eine gewisse Zeit zur Markteinführung seines Unternehmens und zur Kundenakquise. In dieser Phase sind die Lebenshaltungskosten durch den Zuschuss weitgehend gedeckt. Der Zuschuss kann von der Agentur für Arbeit in zwei abgestuften Phasen bewilligt werden: In den ersten sechs Monaten erhält der Existenzgründer finanzielle Mittel in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes I. Dies kann, je nach vorheriger Beschäftigung, ein beträchtlicher Betrag sein. Dazu kommt, unabhängig vom vorherigen Einkommen, ein zusätzlicher Betrag von 300 € zur Absicherung der Sozialausgaben. Nur dieser Zuschuss zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 € kann nach Ablauf der ersten sechs Monate noch einmal um neun Monate verlängert werden, wenn der Existenzgründer eine intensive Geschäftstätigkeit als hauptberuflicher Unternehmer nachweisen kann. Auch auf diese zweite Phase der Förderung besteht kein Rechtsanspruch, es entscheidet der zuständige Bearbeiter der Agentur für Arbeit.
Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Das Einkommen durch den Gründungszuschuss wird allerdings bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge rückwirkend angerechnet.

Im Rahmen unserer Existenzgründungsberatung berät unser Team von der Kanzlei Schabmüller &Dr. Lösel Sie gerne zu Fragen rund um den Existenzgründungszuschuss und erstellt mit Ihnen den notwenigen Liquiditäts- und Rentabilitätsplan. Unser Ziel ist es, Ihnen alles aus einer Hand liefern zu können. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0.

Anspruch auf Arbeitslosengeld

Sollte der Unternehmer die Selbständigkeit aufgeben und wieder in die Arbeitslosigkeit eintreten, mindert sich sein Anspruch auf die erneute Zahlung des Arbeitslosengeldes um die Anzahl von Tagen, die er Gründungszuschuss erhalten hat, maximal jedoch um die Anzahl von Tagen, für die er zum Zeitpunkt der Existenzgründung noch Arbeitslosengeld erhalten hätte. Um das Risiko einer erneuten Arbeitslosigkeit abzumildern, besteht für den Existenzgründer die Möglichkeit, sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig weiter zu versichern.

Existenzgründer sparen „gerne“ an der falschen Stelle. Unser Team von der Kanzlei Schabmüller & Dr. Lösel berät Sie gerne zu Fragen rund um die Antragspflichtversicherung. Rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0841 / 490 199-0

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